Beratung Planung

In der Planung von Bauvorhaben erfolgen die wesentlichen Entscheidungen für die Realisierung von Projekten. Gestaltung, Umfang, Ausstattung, Kosten und Termine werden im Zuge von Planungsphasen entwickelt.

Viele verschiedene Planungsgewerke und Schnittstellen erhöhen die Komplexität in diesen Vorhaben und lassen damit den Umfang der Planungsleistungen wachsen. Darüber hinaus geht das Bauen häufig mit Planungsanpassungen bzw. Planungsänderungen einher.

Für Planungsänderungen, insbesondere aufgrund von neuen oder geänderten Planungsvorgaben, werden häufig die erforderlichen Anpassungen der Honorare während der Laufzeit von Projekten nicht vereinbart. Dieses führt oft zu

  • nicht geregelten vertraglichen Situationen,
  • fehlender Aussicht auf Vergütung und
  • fehlenden Zahlungseingängen.
MCE-CONSULT AG - Beratung Planung

Unterstützung von Planern, Planungsbüros und Auftraggebern

Wir unterstützen Planer, Planungsbüros und Auftraggeber gleichermaßen mit Management- und Consulting-Leistungen in der Phase der Planung von Projekten, von der Entwurfsplanung bis hin zur Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung von Ausschreibungen.

Zum einen erstellen wir Nachtragsangebote für die im Zuge von Projekten anfallenden zusätzlichen Leistungen, und zwar sowohl für Verträge nach den Vergütungsregelungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), als auch für pauschal vereinbarte Honorare. Unsere Leistungen bieten wir u.a. in den Bereichen Verkehrswesen, Ingenieurbau, Hochbau und in der technischen Gebäudeausrüstung an.

Mit kaufmännischem Sachverstand einhergehend mit der erforderlichen Ingenieurkompetenz unterstützen wir Ihr Planungsteam in den nachfolgend aufgeführten Leistungsschwerpunkten und entlasten damit Ihre Mitarbeiter in laufenden Projekten:

  • Nachtragserstellung (ggf. nach HOAI, Grund- und besondere Leistungen)
  • Prüfung von Nachträgen für die Auftraggeberseite (auch für Nachträge von Nachunternehmern)
  • (Anti-)Claim Management (auch für Planungsgemeinschaften)
  • Planungsnachträge in GU-Verträgen
  • gestörte oder verlängerte Planungsabläufe
  • Aufstellen von Schlussrechnungen (HOAI) Planungsleistungen (ggf. Nachweis der Mindestsatzunterschreitung, sofern dieses aufgrund des Urteils des EuGH C-377/17 vom 04.07.2019 gegeben ist) 
  • Terminplanung (Planung der Planung)
  • Fortschreibung Terminplanung (Soll-Ist-Vergleich) bei gestörten Planungsabläufen
  • Unterstützung bei nachtragsrelevantem Schriftverkehr
  • Vorbereitung, Moderation und Auswertung von Verhandlungsgesprächen

Zum andern bieten wir Ihnen unsere Leistungen auch für die Gestaltung von Planungsausschreibungen oder zu erstellenden Planungsverträgen an. Hier beraten wir unsere Kunden hinsichtlich der Gestaltung der Aufgabenstellung und bei der Erstellung von vollständigen und aussagekräftigen Ausschreibungsunterlagen bis hin zur Regelung der Vergütung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Angebotsauswertung, bei Bietergesprächen, bei der Auswahl eines geeigneten Planungsbüros bis hin zur Vergabeempfehlung.

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